Tipps und Tricks zum Datenschutz - DS-GVO
Ab 25.05.2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung DS-GVO umzusetzten.
Was bedeutet das für Theatervereine?
Datenschutz im Verein nach der DS-GVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der EU anwendbar sein und das bis dahin geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen.
Einige Regelungen in der DS-GVO enthalten sog. Öffnungsklauseln, die es den nationalen Gesetzgebern ermöglichen, länderspezifische Regelungen zur Konkretisierung der EU-Vorschriften zu erlassen. Hiervon hat auch der deutsche Gesetzgeber durch eine Neufassung des BDSG (BDSG neu) Gebrauch gemacht.
Inhaltlich schreibt die DS-GVO im Wesentlichen die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fort und entwickelt sie weiter.
Die Grundsätze des „Verbots mit Erlaubnisvorbehalt", der „Datenvermeidung und Datensparsamkeit", der „Zweckbindung" und der „Transparenz" prägen auch die DS-GVO.
Zusätzlich werden mit der DS-GVO neue Transparenzanforderungen eingeführt: Stärkung der Rechte auf Information, Zugang und Löschung („Recht auf Vergessenwerden").
Für die verantwortlichen Vereine bedeutet die DS-GVO erweiterte Dokumentations- und Informationspflichten.
Wir haben unter dem Menupunkt Service - Datenschutz-Tipps für Vereine zusammengefasst die einen Leitfaden für die notwendigen Schritte im Theaterverein in Zusammenhang mit der DS-GVO bieten können: Link zu den Datenschutz -Tipps
Wichtigste Grundregel: keep cool - immer schön ruhigbleiben!
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